Rechtsprechung
BGH, 04.05.1994 - IV ZB 4/94 |
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- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden des Büroboten - Notwendigkeit der Abgabe von Schriftstücken beim richtigen Gericht - Dem Prozessbevollmächtigten nicht zuzurechnendes Büroversehen - Abgrenzung zwischen ...
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- BGH, 27.11.1990 - VI ZB 22/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Versäumung der …
Auszug aus BGH, 04.05.1994 - IV ZB 4/94
Die dem Büroboten übertragene Tätigkeit, den Schriftsatz zum Oberlandesgericht zu bringen, darf der Rechtsanwalt seinem Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen; sie kann auch Hilfskräften anvertraut werden, die nicht die Qualifikation für die Verrichtung anspruchsvoller Bürotätigkeit aufweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 - VersR 1988, 610; vom 27. November 1990 - VI ZB 22/90 - VersR 1991, 790; vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 - MDR 1992, 1002).Das gilt erst recht, wenn der Anwalt in einem konkreten Einzelfall eine spezielle Weisung erteilt, auch wenn der Weisungsadressat eine Hilfskraft ist (BGH, Beschluß vom 27. November 1990 - VI ZB 22/90 - a.a.O.).
- BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87
Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 04.05.1994 - IV ZB 4/94
Die dem Büroboten übertragene Tätigkeit, den Schriftsatz zum Oberlandesgericht zu bringen, darf der Rechtsanwalt seinem Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen; sie kann auch Hilfskräften anvertraut werden, die nicht die Qualifikation für die Verrichtung anspruchsvoller Bürotätigkeit aufweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 - VersR 1988, 610; vom 27. November 1990 - VI ZB 22/90 - VersR 1991, 790; vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 - MDR 1992, 1002). - BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92
Kontrolle des Büropersonals bei Botentätigkeit
Auszug aus BGH, 04.05.1994 - IV ZB 4/94
Die dem Büroboten übertragene Tätigkeit, den Schriftsatz zum Oberlandesgericht zu bringen, darf der Rechtsanwalt seinem Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen; sie kann auch Hilfskräften anvertraut werden, die nicht die Qualifikation für die Verrichtung anspruchsvoller Bürotätigkeit aufweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 - VersR 1988, 610; vom 27. November 1990 - VI ZB 22/90 - VersR 1991, 790; vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 - MDR 1992, 1002). - BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 8/86
Fristversäumnis - Eingangsstempel - Beweiskraft
Auszug aus BGH, 04.05.1994 - IV ZB 4/94
Der durch den Eingangs Stempel nach § 418 Abs. 1 ZPO begründete Beweis dafür, daß die Berufungsschrift an diesem Tage eingegangen ist, kann zwar - wie das Berufungsgericht auch nicht verkannt hat - durch Gegenbeweis entkräftet werden (§ 418 Abs. 2 ZPO), der volle Überzeugung des Gerichts von der Rechtzeitigkeit der Prozeßhandlung erfordert (BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 8/86 - VersR 1988, 1140 [BGH 22.06.1988 - VIII ZR 8/86]). - BAG, 19.10.1971 - 1 AZR 41/71
Prozeßbevollmächtigter - Schriftsatz zur Fristwahrung - Zuverlässiger Bote - …
Auszug aus BGH, 04.05.1994 - IV ZB 4/94
Auch mit Rücksicht auf diesen Vortrag, den das Berufungsgericht in seinen Erwägungen unbeachtet gelassen hat, scheidet deshalb eine Sorgfaltspflichtverletzung des Prozeßbevollmächtigten des Klägers aus (vgl. BAG, Urteil vom 19. Oktober 1971 - AZR 41/71 - NJW 1972, 887).